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Der Bilanzbuchhalter als Vertreter im Finanzstrafverfahren

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/701ÖStZ 2012, 383 Heft 15 und 16 v. 20.8.2012

(Rombold, SWK 17/2012, S. 818)

Ein Bilanzbuchhalter legte eine Vollmacht vor, in welcher er zur uneingeschränkten Vertretung vor den Abgaben- und Finanzstrafbehörden bevollmächtigt wurde, und brachte im Finanzstrafverfahren unter Bezugnahme auf die erteilte Vollmacht namens des Beschuldigten eine schriftliche Rechtfertigung ein. Ist ein Bilanzbuchhalter befugt, im Finanzstrafverfahren zu vertreten?

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