(Urban, ÖStZ 2012/522, S. 305)
Die Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftstreuhänders gewinne angesichts des medialen Interesses an der Berufsethik stets an Bedeutung. Nicht nur für das Vertrauensverhältnis zum Klienten, sondern auch aus haftungsrechtlichen Gründen sei das Wissen um die Rechte und Pflichten iZm der beruflichen Verschwiegenheit unerlässlich.