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Überlassung einer Gästepension an Dritte keine Beherbergung (kein ermäßigter Umsatzsteuersatz)

JudikaturÖStZ 2011/304ÖStZ 2011, 171 Heft 7 v. 1.4.2011

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16 und Abs 2, § 10 Abs 2 Z 4 lit und b

VwGH 23. 9. 2010, 2007/15/0245

Die Überlassung von zur Führung eines Beherbergungsbetriebs eingerichteten Räumlichkeiten zur Nutzung als Gästepension an ein Reisebüro (in den Wintermonaten, in den Sommermonate betrieb der StPfl die Gästepension selbst) stellt eine nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG steuerfreie Vermietung eines Grundstücks dar (die bei der Option zur Steuerpflicht nach § 6 Abs 2 UStG dem Normalsteuersatz unterliegt).

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