Das Budgetbegleitgesetz 20111 hat die Besteuerung von Kapitalvermögen neu konzipiert.2 Die wesentlichste Änderung ist die Einführung der Vermögenszuwachssteuer: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht nur wie bisher die "Kapitalfrüchte" (insbesondere Zinsen und Dividenden), sondern auch die durch den Verkauf realisierten Wertsteigerungen des Kapitalvermögens ("Kapitalstamm").3 Die Besteuerung dieses Vermögenszuwachses ist unabhängig von der Behaltedauer der betreffenden Kapitalanlage. Damit sollen Steuerlücken geschlossen werden, zumal bisher lediglich Verkäufe innerhalb der einjährigen (Spekulations-)Frist des § 30 EStG als "Spekulationsgeschäfte" steuerpflichtig waren. Zur Sicherung des Steueraufkommens heben die Banken die Vermögenszuwachssteuer über eine 25%ige Kapitalertragsteuer (KESt) mit Endbesteuerungswirkung ein.