Der I. Senat des Bundesfinanzhofes hat dem Großen Senat die Frage vorgelegt, ob die Finanzverwaltung an vertretbare Auffassungen zu ungeklärten Rechtsfragen der Bilanzierung gebunden ist. Diese Frage ist nach dem Fehlerkalkül der Rechtsordnung zu verneinen. Die subjektive Richtigkeitsgewähr der Bilanzersteller erfasst dagegen Sach- und Rechtsfragen.