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Neuer vorsteuerabzugsberechtigter Klein-LKW

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/267ÖStZ 2011, 148 Heft 7 v. 1.4.2011

Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 gemäß § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um den Fahrzeugtyp Hyundai i30 (Hatchback) LKW (4 Seitentüren) erweitert.

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