Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 gemäß § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um den Fahrzeugtyp Hyundai i30 (Hatchback) LKW (4 Seitentüren) erweitert.
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 gemäß § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um den Fahrzeugtyp Hyundai i30 (Hatchback) LKW (4 Seitentüren) erweitert.