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Fondsbesteuerung neu: Sind "ausschüttungsgleiche Erträge" noch zeitgemäß?

Steuerrecht aktuellUniv.-Lektor Mag. Dr. Heinz MacherÖStZ 2011/268ÖStZ 2011, 149 Heft 7 v. 1.4.2011

Das Budgetbegleitgesetz 201111BGBl I 2010/111. hat die Besteuerung von Kapitalvermögen neu konzipiert.22Siehe Schlager, KESt neu: Ein Überblick in sieben Sätzen, RdW 2010, 799. Die wesentlichste Änderung ist die Einführung der Vermögenszuwachssteuer: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht nur wie bisher die "Kapitalfrüchte" (insbesondere Zinsen und Dividenden), sondern auch die durch den Verkauf realisierten Wertsteigerungen des Kapitalvermögens ("Kapitalstamm").33Siehe insbesondere § 27 EStG. Sofern nichts Anderes erwähnt wird, beziehen sich zitierte Paragraphen auf gesetzliche Bestimmungen idF des Budgetbegleitgesetzes 2011. Die Besteuerung dieses Vermögenszuwachses ist unabhängig von der Behaltedauer der betreffenden Kapitalanlage. Damit sollen Steuerlücken geschlossen werden, zumal bisher lediglich Verkäufe innerhalb der einjährigen (Spekulations-)Frist des § 30 EStG als "Spekulationsgeschäfte" steuerpflichtig waren. Zur Sicherung des Steueraufkommens heben die Banken die Vermögenszuwachssteuer über eine 25%ige Kapitalertragsteuer (KESt) mit Endbesteuerungswirkung ein.

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