UStG 1994: §4 Abs 1 und Abs 3, § 10 Abs 2 Z 4 lit d
VwGH 24. 2. 2011, 2007/15/0129
Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung kommt Wohnungseigentumsgemeinschaften Unternehmereigenschaft zu, wobei sie nach ebenso herrschender Auffassung bei der Verwaltung der Wohnhausanlage eine eigenständige und einheitliche Leistung an die Wohnungseigentümer erbringen, die nach § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Die Übergangsbestimmung des Art 28 Abs 2 lit j RL 77/388/EWG idF der RL 2000/17/EG des Rates vom 30. März 2000, ABl L 84/24, ermöglicht auch die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke.