vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuerbefreiung, Heilmasseurin, individuelle Prüfung erforderlich

JudikaturÖStZ 2011/766ÖStZ 2011, 433 Heft 17 v. 1.9.2011

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 19

VwGH 28. 4. 2011, 2008/15/0224

Es ist zwar nach der Rechtsprechung des EuGH Sache jedes einzelnen Mitgliedstaats, in seinem innerstaatlichen Recht die arztähnlichen Berufe zu bestimmen, in deren Rahmen die Durchführung von Heilbehandlungen nach Art 13 A Abs 1 Buchstabe c der 6. EG-RL von der Mehrwertsteuer befreit ist. Dieses Ermessen ist jedoch nicht unbegrenzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte