EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1 (§ 20)
VwGH 28. 4. 2011, 2008/15/0259
Wenn sich ein Dienstnehmer aufgrund seiner Dienstnehmerstellung rechtswidrig, etwa durch Veruntreuung, Vermögensgegenstände seiner Arbeitgeberin zueignet, sind darin steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erblicken. Die nach Aufdeckung der rechtswidrigen Handlung vom Dienstnehmer zu leistenden Schadenersatzzahlungen können Werbungskosten darstellen (vgl VwGH 25. 2. 1997, 95/14/0112); dies gilt für den betrieblichen Bereich entsprechend.