EStG 1988: § 4 Abs 4
VwGH 28. 4. 2011, 2008/15/0149
Die Unterstützung eines Klienten bei der Kreditbeschaffung (zB durch Übernahme einer Garantenstellung) ist nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr der freiberuflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts zuzurechnen. Ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Bürgschaftsübernahme und der (erhofften) weiteren Beauftragung als Rechtsanwalt reicht nicht aus, um eine Veranlassung in der Rechtsanwaltstätigkeit zu begründen.