AbgEO: § 78 Abs 1, BAO: § 232 und § 212a
VwGH 4. 6. 2009, 2008/13/0140
Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach § 78 Abs 1 AbgEO erfordert nur das Bestehen eines Sicherstellungsauftrags nach § 232 BAO (ob zum Sicherstellungsauftrag ein Verwaltungsgerichtshofverfahren anhängig ist, ist nicht von Bedeutung).