BAO: § 232, UStG 1994: § 12 Abs 1 (§ 11 Abs 1 Z 5)
VwGH 4. 6. 2009, 2006/13/0143 und 2006/13/0144
In einem Sicherstellungsverfahren nach § 232 BAO muss nicht (abschließend) entschieden werden, ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist. Abgabenanspruch ist auch der Rückforderungsanspruch eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerüberhangs, wobei es nicht darauf ankommt, ob ein Guthaben ausbezahlt worden ist (vgl VwGH 17. 10. 2001, 96/13/0055).