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Pfändung aufgrund Sicherstellungsauftrags, Aussetzung der Einhebung steht nicht entgegen

JudikaturÖStZ 2010/205ÖStZ 2010, 93 Heft 4 v. 22.2.2010

AbgEO: § 78 Abs 1, BAO: § 232 und § 212a

VwGH 4. 6. 2009, 2008/13/0140

Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach § 78 Abs 1 AbgEO erfordert nur das Bestehen eines Sicherstellungsauftrags nach § 232 BAO (ob zum Sicherstellungsauftrag ein Verwaltungsgerichtshofverfahren anhängig ist, ist nicht von Bedeutung).

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