UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 8 lit f
VwGH 22. 4. 2009, 2007/15/0099
Aus der Rechtsprechung des EuGH (bspw EuGH 21. 6. 2007, C-453/05 , Volker Ludwig) ergibt sich, das Art 13 Teil B Buchstabe d Nr 5 der 6. EG-RL auch die Vermittlungsleistung eines Untervermittlers erfasst, wenn der Inhalt der Tätigkeit die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung umfasst. Damit steht die Eigenschaft als Subunternehmer der Erfüllung des Steuerbefreiungstatbestands nach § 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG für die Vermittlung von Wertpapierumsätzen (im Beschwerdefall von Investmentzertifikaten) nicht entgegen, solange die Tätigkeit des Subunternehmers ein im großen und ganzen eigenständiges Ganzes ist, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung erfüllt.