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Anschaffungskosten (nachträgliche), Beteiligungserwerb, Verschmelzung, Firmenwertabschreibung

JudikaturÖStZ 2010/787ÖStZ 2010, 391 Heft 15 und 16 v. 2.8.2010

EStG 1988: § 6, UmgrStG: § 3 Abs 2 Z 2

VwGH 29. 4. 2010, 2006/15/0269

Nur dann, wenn das Wirtschaftsgut, für das nachträgliche Anschaffungskosten zu zahlen sind, nicht mehr vorhanden ist, können die nachträglichen Anschaffungskosten, da keine Verteilung auf die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts mehr möglich ist, sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (Hofstätter/Reichel, EStG, § 6 allgemein, Tz 11).

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