EStG 1988: § 6, UmgrStG: § 3 Abs 2 Z 2
VwGH 29. 4. 2010, 2006/15/0269
Nur dann, wenn das Wirtschaftsgut, für das nachträgliche Anschaffungskosten zu zahlen sind, nicht mehr vorhanden ist, können die nachträglichen Anschaffungskosten, da keine Verteilung auf die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts mehr möglich ist, sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (Hofstätter/Reichel, EStG, § 6 allgemein, Tz 11).