(Ehrke-Rabel/Tumpel, SWK 17/2010, S 590)
Die Autoren behandeln folgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht: A ist Gesellschafter der B-GmbH und Eigentümer eines steuerpflichtig an C vermieteten Geschäftsgebäudes. A bringt das Grundstück als Sacheinlage in die B-GmbH ein. Ertragsteuerlich stellt die Sacheinlage des Grundstücks gem § 6 Z 14 EStG einen Tausch dar.