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Sacheinlagen in Gesellschaften

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2010/745ÖStZ 2010, 387 Heft 15 und 16 v. 2.8.2010

(Ehrke-Rabel/Tumpel, SWK 17/2010, S 590)

Die Autoren behandeln folgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht: A ist Gesellschafter der B-GmbH und Eigentümer eines steuerpflichtig an C vermieteten Geschäftsgebäudes. A bringt das Grundstück als Sacheinlage in die B-GmbH ein. Ertragsteuerlich stellt die Sacheinlage des Grundstücks gem § 6 Z 14 EStG einen Tausch dar.

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