(Beiser, SWK 16/2010, S 577)
Österr und andere Spitzensportler trainieren im In- und Ausland und werden dabei von Trainern begleitet und auf internationale Wettkämpfe vorbereitet. Der Leistungsort der Trainer sei zweifelhaft. Nur der EuGH habe die Kompetenz, die Frage des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsorts für alle Mitgliedstaaten verbindlich zu klären.