(Laudacher, SWK 17/2010, S 591)
Der UFS hat schon seit der Bearbeitung des ersten Falls die Rechtsmeinung vertreten, dass keine Vorsteuer für privat genutzte Gebäudeteile bei gemischter Nutzung zustehe. Es sei nicht seine Aufgabe, die Rechtsprechung des EuGH und des Höchstgerichts zu korrigieren.