Strittig ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt der mitbeteiligten Bauträger-GmbH der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten von zur Veräußerung bestimmten sog "Vorsorge-Wohnungen" zusteht.
Strittig ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt der mitbeteiligten Bauträger-GmbH der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten von zur Veräußerung bestimmten sog "Vorsorge-Wohnungen" zusteht.