vorheriges Dokument
nächstes Dokument

DB-Pflicht für Bauarbeiter bei Schlechtwetter

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/1179ÖStZ 2009, 584 Heft 24 v. 15.12.2009

In der durch Schlechtwetter ausfallenden Arbeitszeit erfüllt der Arbeitgeber mit der Entrichtung des Krankenversicherungsbeitrags nach § 7 Abs 2 BSchEG (für den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich erzielten Entgelt und den bei Vollarbeit gebührenden Arbeitsentgelt) eine eigene gesetzliche Verpflichtung. Dieser zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag darf daher nicht als "vom Arbeitgeber übernommener Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung" der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag hinzugerechnet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!