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Gebührenpflicht bei Vertragsabschluss per E-Mails?

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/1122ÖStZ 2009, 559 Heft 23 v. 1.12.2009

Laut UFS Linz entspricht - entgegen Rz 507 GebR - die Festsetzung der Rechtsgeschäftsgebühr für einen Mietvertrag, der per E-Mails mit jeweils sicherer elektronischer Signatur geschlossen, aber nicht ausgedruckt wird, mangels Vorliegens einer Urkunde nicht dem GebG.

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