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Grundstücksübertragung an Privatstiftung

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/1123ÖStZ 2009, 559 Heft 23 v. 1.12.2009

Wenn die vereinbarte Gegenleistung (immerwährender Fruchtgenuss) den 3-fachen Einheitswert der an die Privatstiftung zugewendeten Liegenschaft übersteigt, so liegt (steuerlich) ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft vor. Hiedurch wird kein Tatbestand nach dem StiftEG, sondern nach dem GrEStG erfüllt.

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