Nach Beiser (SWK 26/2008, S 692) stehe ein Freibetrag für investierte Gewinne auch im Fall der Pauschalierung von Betriebsausgaben zu. Das ergebe sich aus Wortlaut, Systematik und Sinn des Gesetzes und entspreche dem Sachlichkeitsgebot (Art 7 B-VG). Nach Ansicht des Autors könne man dies auch anders sehen, wie im Beitrag dargestellt wird.