Der Autor zeigt in seinem Artikel, durch welche Maßnahmen die Interessensgegensätze zwischen Verkäufer (möglichst niedrige Besteuerung des Veräußerungsgewinnes, zB Hälftesteuersatz) und Käufer (steuerliche Geltendmachung der Finanzierungskosten und des Firmenwertes im höchstmöglichen Ausmaß) auf einen einheitlichen Nenner gebracht werden können.