Durch das 2. AbgÄG 2008 (BGBl I 2008/140) wurde ein Redaktionsversehen im Bundesgesetz, mit dem das UStG 1994 geändert wird (BGBl I 2008/132), beseitigt und nunmehr klargestellt, dass die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Kunstgegenständen ab 2009 nicht auf 10 % ermäßigt wird.