Die formularmäßige Ausgestaltung der Geltentmachung des Mehrkindzuschlags führt nach Ansicht von Pülzl sowohl bei Steuerpflichigen als auch bei Finanzbediensteten unverändert zu Missverständnissen. Diese sollen im Artikel ausgeräumt werden.
Die formularmäßige Ausgestaltung der Geltentmachung des Mehrkindzuschlags führt nach Ansicht von Pülzl sowohl bei Steuerpflichigen als auch bei Finanzbediensteten unverändert zu Missverständnissen. Diese sollen im Artikel ausgeräumt werden.