Im BGBl I 2008/91 ist das sog "AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz" veröffentlicht worden, mit welchem dem Sozialbetrug laut Hilber zu Leibe gerückt wird. Diese Änderung des ASVG - insbesondere die Einfügung der im Beitrag beschriebenen §§ 67a bis 67d - bringe Haftungsverschärfungen für die Baubranche für den Fall der Beauftragung von Subunternehmern.