EStG 1988: § 2 (DBA-Argentinien: Art 11 Abs 1), § 18 Abs 1 Z 2, § 34 Abs 4, §§ 93 und 97
VwGH 24. 5. 2007, 2004/15/0051
Wird von nach Art 11 Abs 1 DBA-Argentinien, BGBl 1983/11, in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) steuerfrei gestellten Zinsen aus argentinischen Wertpapieren unter Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen, BGBl II 1998/43, von der inländischen kuponauszahlenden Stelle Kapitalertragsteuer einbehalten, führt dies nicht dazu, dass diese Kapitalerträge in den Anwendungsbereich des §§ 93 ff EStG fielen mit der Folge, dass diese Kapitalerträge gemäß § 97 Abs 3 leg cit weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen (§ 2 Abs 2) zu berücksichtigen wären.