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Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausbildungskostenrückersatz

Bundesweiter FachbereichAktueller USt-FallÖStZ 2007/405ÖStZ 2007, 202 Heft 8 und 9 v. 16.4.2007

1. Sachverhalt

Ein Arbeitgeber vereinbart mit seinem Arbeitnehmer den Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Innerhalb der im Gesetz genannten Amortisationszeit scheidet der Arbeitnehmer aus und der Arbeitgeber verrechnet Seminarkosten, Reisespesen (Diäten, Nächtigungsgelder und Fahrtkosten) und aliquotes Gehalt samt Lohnnebenkosten (Lohnfortzahlung während der Freistellung für die Ausbildung) an den Arbeitnehmer weiter.

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