1. Sachverhalt
Zweck der Privatstiftung ist die Versorgung der Stifterin und der in der Stiftungszusatzurkunde genannten Personen. Von der Privatstiftung wurde von der Stifterin eine bebaute Liegenschaft käuflich erworben. Im Anschluss daran wurde das Gebäude nach den speziellen Wünschen der Stifterin von der Privatstiftung saniert und eingerichtet. Nachdem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen waren, vermietete die Privatstiftung das Einfamilienhaus samt Einrichtungen, Anlagen und Ausstattungen (Luxusvilla) sowie den zur Liegenschaft gehörenden Garten an die Stifterin. Der vereinbarte Bestandzins ist nicht fremdüblich und liegt weit unter dem Wert einer angemessenen Miete. Es stellt sich die Frage, ob die Vermietung der Villa eine unternehmerische Tätigkeit darstellt bzw ob das Mietverhältnis in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht anzuerkennen ist und somit aus den Investitionskosten der Villa der Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann.