(Kirchmayr/Achatz, taxlex 1/2007, S. 1)
Die Autorin/der Autor erörtern im Rahmen des „Editorial“ die Begründung des VfGH im Prüfungsbeschluss vom 12. 12. 2006, mit dem das zur „niedrigen“ Bewertung von Grundstücken eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren auf den Grundtatbestand von Erwerben von Todes wegen (§ 1 Abs 1 Z 1 ErbStG) und auf § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG ausgeweitet wurde.