Der 2. EStR-Wartungserlass 2006 vom 1. 2. 2007, BMF- 010203/0344-VI/6/2006, sieht in Rz 4854 vor, dass bei arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen/Beihilfen mit besonderem Förderungszweck (Beschäftigung einer zusätzlichen Arbeitskraft) kein unmittelbarer Zusammenhang gem § 20 Abs 2 EStG vorliegt, der zu einer Kürzung des Lohnaufwandes führt. Erhält der Arbeitgeber die Zuschüsse/Beihilfen, sind diese bei ihm gem § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG steuerfrei; steuerfrei ist auch das Altersteilzeitgeld gem § 27 AlVG.