Im Zuge von Reorganisationsmaßnahmen wurde das UID-Bestätigungsverfahren vom C.L.O. ausgegliedert und an das Zollamt Linz/Wels, Zollstelle Suben, übertragen. Die Zollstelle Suben nimmt die Agenden des Bestätigungsverfahrens unter der Bezeichnung „UID-Büro des BMF“ wahr.
Die Richtigkeit einer UID kann ausschließlich vom UID-Büro des BMF in Suben überprüft werden. Das Umsatzsteuer-Finanzamt ist nicht zuständig!