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Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 28. 6. 2006, 2002/13/0134, die vom VfGH judizierte volle Absetzbarkeit behinderungsbedingter Heilbehandlungskosten auch bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe bestätigt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob dies auf die Kosten einer Beschäftigungstherapie gleichermaßen zutrifft.