Durch das BBG 2003 wurde die Substanzwertbesteuerung bei internationalen Schachtelbeteiligungen in § 10 Abs 3 KStG neu geregelt. Aus dem Zusammenspiel der Neuregelung mit der Übergangsvorschrift des § 26a Abs 16 KStG ergeben sich zahlreiche Zweifelsfragen, insb bei umgründungsbedingten Übertragungen von Schachtelbeteiligungen im Übergangszeitraum des § 26a Abs 16 KStG, auf die im Beitrag eingegangen wird.