Im Zuge der letzten Wartung der UStR 2000 wurde die Rz 184 geändert. Nach der mit 1. 1. 2007 in Kraft getretenen Neufassung dieser Bestimmung kann ein (wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre.