Laut Pressemitteilung des VfGH soll in der Dezember-Session das Gesetzesprüfungsverfahren zum Ausschluss der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG) von der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) behandelt werden.
Weiters werden die Verfassungsrichter ihre Beratungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer („Einheitswerte“) fortsetzen.