Mit Entscheidung vom 12. 10. 2006, B-771/06-6, hat der VfGH die unterschiedliche Behandlung von Lebensgemeinschaften und Ehen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Steuerklasse V für Lebensgefährten) als verfassungskonform bestätigt. Der VfGH führt ua aus: