Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl II 2002/193 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, Rs C-409/99 , als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen (§ 3 der VO) anerkannt werden, wurde vom BMF um die Fahrzeuge des Typs
Fiat Punto 199,