In einem jüngst gefällten Erkenntnis hat sich das fiskale Höchstgericht1) erneut mit der Frage befasst, ob die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Softwareprogramm durch ein Softwarehaus als Werknutzungsvertrag anzusehen ist?
1. Einleitung