Entgegen der bisherigen Rechtsprechung scheint der VwGH in seinem Erk vom 31. 7. 2006, 2006/05/0057, nach Ansicht der Autoren eine rechtliche Bindung der Erlässe der Finanzverwaltung (gegenständlich: UStR) zu bejahen. Sie hoffen, das das zit Erk keine Abkehr von der bisherigen Judikatur des VwGH bedeute, sondern nur ein iZm mit den Unwägbarkeiten des Energierechts zu sehender Einzelfall bleibe.