Der Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des UFS vom 23. 5. 2006, RV/0701-L/05, in der der UFS in der nachträglichen Vorlage der Erklärung NeuFö 3 ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO erblickt. Gegen diese Entscheidung wurde eine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht (anhängig unter 2006/16/0098).