Statt der Kulturpflanzenförderung und der Sonderprämie männlicher Rinder und einiger anderer Prämien wird ab 1. 1. 2005 dem Landwirt eine einheitliche Prämie, die so genannte einheitliche Betriebsprämie, gewährt. Die Bemessung der einheitlichen Betriebsprämie orientiert sich an den dem Landwirt zustehenden Zahlungsansprüchen, die für jeden Landwirt aus dem Referenzzeitraum 2000-2002 ermittelt werden. Diese Zahlungsansprüche werden jeweils auf einen Hektar Fläche bezogen und sind zwischen Betriebsinhabern abtretbar. Dieser Beitrag soll sich schwerpunktmäßig mit diesen Zahlungsansprüchen aus steuerlicher Sicht beschäftigen.