Der folgende Beitrag enthält ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige Gedanken zur Möglichkeit der Abgabensenate des VwGH, die Entwicklung des Steuerrechts zu beeinflussen.
1. Einleitung
Die Gestaltung des Steuerrechts kommt im innerstaatlichen Bereich - also abgesehen von gemeinschaftsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben - allen Ebenen der Gewalten des Staates iS der Lehre von der Gewaltentrennung zu. Vordergründig liegt dabei das Schwergewicht bei den obersten Organen und den unmittelbar nachgeordneten Staatsorganen aus dem BMF, da diese idR die Gesetzgebung im Wege der Regierungsvorlage und durch die Beratung des zuständigen Parlamentsausschusses entscheidend beeinflussen. Diese der Verwaltung iS des Art 20 B-VG zuzuordnenden Staatsorgane nehmen somit nicht allein auf die Legislative wesentlichen Einfluss; bei entsprechender politischer Konstellation kann durch diese auch die Kontrolle der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts minimiert werden, wie dies etwa im Falle des verfassungsgesetzlichen Endbesteuerungsgesetzes geschehen ist.