Anfang dieses Jahres hat der VwGH1) zu den Anwendungsvoraussetzungen der internationalen Schachtelbefreiung Stellung genommen. Dieses Erkenntnis wurde bisher in der Literatur kaum behandelt, was wohl daran liegt, dass es sich dabei auf den ersten Blick um ein simples Missbrauchserkenntnis zu handeln scheint. Im zweiten Teil des Erkenntnisses wirft der VwGH auch die Frage der Vergleichbarkeit von im Ausland nicht besteuerten Gesellschaften mit inländischen Kapitalgesellschaften auf. Dieser Aspekt soll im folgenden Beitrag näher betrachtet werden.