Mayr diskutierte in RdW 2005, 383 ff, die steuerliche Einordnung von Hebelprodukten unter § 27 und § 30 EStG. Anders als von ihm vertreten sollen nach dem Entwurf der Rz 6197b EStR Einkünfte iSd § 30 EStG nur dann vorliegen, wenn dem Hebelprodukt als Basiswert ein „Einzeltitel“ zugrunde liegt. Diese Einschränkung wird kritisch betrachtet.