Als Reaktion auf die Stellungnahme von Marschner (RdW 2005/591, S. 512) zu seinem Artikel in RdW 2005/422, S. 385, führt der Autor Näheres zu den seiner Darstellung zugrunde liegenden Grundsätzen aus. Er geht auf die Zurechnung von Kapitalforderungen unter besonderer Berücksichtigung der Vorausverfügungen sowie auf den Einfluss des Zu- und Abflussprinzips ein und bespricht Schlussfolgerungen für den unterjährigen Erwerb von Forderungswertpapieren durch eigennützige Privatstiftungen.