Mit Erk vom 23.09.2005, 2003/15/0104, bestätigte der VwGH , dass die in das Streitjahr 2000 fallenden Veräußerungsrenten nach § 37 EStG (Stammfassung) mit dem Hälftesteuersatz zu besteuern seien. IZm diesem Erk befasst sich der Autor mit den Änderungen im Bereich des § 37 EStG beginnend mit dem StruktAnpG 1996.