Die Lehrlingsausbildungsprämie steht nach den geänderten EStR auch dann zu, wenn der Lehrling in Karenz ist. Nach Ansicht von Doralt entspricht diese Auffassung nicht dem Gesetz und ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Die Lehrlingsausbildungsprämie steht nach den geänderten EStR auch dann zu, wenn der Lehrling in Karenz ist. Nach Ansicht von Doralt entspricht diese Auffassung nicht dem Gesetz und ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.